Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 24.10.1997 (Ws 1187/97)

   

Kurzleitsatz:
»Bei vollständiger Verbüßung einer Gesamtstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten tritt Führungsaufsicht auch dann ein, wenn k...


Relevante Normen:
StGB § 68f Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 124
ZfStrVo 1998, 371

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