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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluß vom 12.04.1990 (3 ObOWi 74/89) | | | | Kurzleitsatz: 1. Legen konkrete Umstände die Vermutung nahe, daß der Importeur aus dem Ausland eingeführtes Obst und Gemüse nicht oder nicht ausreichend auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersucht hat, so handelt der Großhändler in der Regel leichtfertig, wenn er sich mit oberflächlichen Untersuchungen begnügt und die Ware ohne nähere eigene chemische Untersuchung weiterveräußert.2. Der Begriff der »Leichtfertigkeit« im Sinne von § 53 Abs. 2 Nr. 2
LMBG bedeutet einen höheren Grad von Fahrlässigkeit, de...
Relevante Normen: LMBG § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 1, 2, § 53 Abs. 1, 2; PHmVO § 1 Anlage 3 Liste A;
Fundstellen dieser Entscheidung: DÖV 1991, 217 LRE 25, 36 OLGSt (n.F.) LMBG § 14 Nr. 2 RdL 1990, 156 ZLR 1991, 160
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