Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 24.04.1985 (3 ObOWi 308/84)

   

Kurzleitsatz:
»Süßwaren nachgebildete mundgerechte Radiergummis aus Kunststoffen mit Weichmachern und Fruchtaroma sind Spielwaren und dürfen nicht in den Verkehr ge...


Relevante Normen:
LMBG § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 1, § 30 Nrn. 2, 4, § 51 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1985, 58
GewArch 1985, 308
LRE 17, 112
ZLR 1986, 425

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