Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 18.01.1990 (29 U 6684/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Der firmenmäßige Gebrauch einer anderen Bezeichnung als der eigenen eingetragenen Firma (Zusatz: »Spezialitäten aus Bayern«) ist nicht statthaft.2....


Relevante Normen:
BGB § 12; HGB § 37; UWG § 16;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LRE 26, 122

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang