Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 28.09.1989 (29 U 1800/89)

   

Kurzleitsatz:
1. § 3 UWG ist unterschiedslos auf einheimische wie eingeführte Saatguterzeugnisse anwendbar.2. Es besteht keine Verpflichtung für den Vertreiber von Maissaatgut, bei der Werbung für eine Maissorte, die nicht in der Bundessortenliste, wohl aber in dem EG-Sortenkatalog eingetragen ist, auf diesen Umstand hinzuweisen.


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 30, 36; UWG § 3; SaatVG § 24, § 30 Abs. 1, § 47;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EuZW 1990, 259
LRE 25, 285
NJW-RR 1990, 175
WRP 1990, 545
wrp 1990, 545

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