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| Rechtsprechung: OLG München - Urteil vom 14.09.1989 (29 U 4781/89) | | | | Kurzleitsatz: 1. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren den Gebrauch des Begriffes »ökologisch« ohne Feststellung der Verbrauchererwartung zu untersagen, erscheint nicht sachgerecht. Dies würde zudem den durchaus wünschenswerten Bestrebungen jener Hersteller zuwiderlaufen, die sich darum bemühen, möglichst reine Lebensmittel in Verkehr zu bringen.2. Ebensowenig wie der Hinweis auf die Beachtung des Reinheitsgebots bei der Herstellung von Bier stellt auch der Hinweis auf die Herkunft von Hopfen und Gerste aus ökologischem L...
Relevante Normen: LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 4, 5; UWG § 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: LRE 25, 85 WRP 1990, 194 wrp 1990, 194
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