Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 25.04.1996 (3 U 325/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Import von zulassungspflichtigen Fertigarzneimitteln aus Frankreich ist zulässig unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG, wenn das Medikament als Fertigarzneimittel in Frankreich in Verkehr gebracht werden darf und es auf Apothekenbestellung in geringer Menge importiert wird.2. Handelt es sich bei den importierten Fertigarzneimitteln aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union um Medikamente, die mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln identisch sind, so hängt die ordnungsgemäße Einfuhr n...


Relevante Normen:
UWG § 1; AMGAMG § § 10, 11, 21 ff., § 73 Abs. 1, 3, 4, § 97 Abs. 2 Nr. 8; HWG § 8 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LRE 34, 104
PharmaR 1997, 122
WRP 1996, 789
ZLR 1996, 565
wrp 1996, 789

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