Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 22.01.1997 (9 U 2573/96)

   

Kurzleitsatz:
Zivilprozeßrecht: Auslegung einer Parteibezeichnung in der Klageschrift, Klageerhebung gegen den Unternehmungsträger, Folge eines auf eine Scheinpartei lautenden Urteils


Relevante Normen:
ZPO § 253 § 539;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1997, 611

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