Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 09.01.1997 (Ws 1427/96)

   

Kurzleitsatz:
»Während der Führungsaufsicht kann die Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers nicht aufgehoben werden.«


Relevante Normen:
StGB § 68 d;



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