Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 22.11.1996 (Ws 1283/96)

   

Kurzleitsatz:
»Für die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren gilt § 140 Abs. 2 StPO entsprechend. Hierbei ist auf die Schw...


Relevante Normen:
StPO § 140 Abs. 2 (analog);



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