Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 21.10.1996 (Ws 1117/96)

   

Kurzleitsatz:
»Die Benutzung des Sichtspions in der Haftraumtüre durch das Vollzugspersonal ist von einem Untersuchungsgefangenen grundsätzlich zu dulden.«


Relevante Normen:
StPO § 119 Abs. 3;



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