Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 28.03.1996 (2 U 4130/95)

   

Kurzleitsatz:
»Zahlt der Gemeinschuldner dem Arbeitnehmer einer juristischen Person, deren Anteilseigner er ist, für eine außergewöhnliche Dienstleistung eine Grati...


Relevante Normen:
KO § 32;


Fundstellen dieser Entscheidung:
InVo 1996, 212
KTS 1996, 383

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