Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 22.02.1996 (Ws 13/96)

   

Kurzleitsatz:
Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen


Relevante Normen:
StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGSt StGB § 57a Nr. 15

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