Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 29.11.1995 (ARs 91/94)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Bemessung der Pauschvergütung:Bei einem besonders schwierigen Strafverfahren, daß sich mit wöchentlich zwei bis drei Verhandlungstagen über viele...


Relevante Normen:
BRAGO § 91;



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