Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 18.02.1992 (9 W 332/92)

   

Kurzleitsatz:
Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld zur Prozeßführung


Relevante Normen:
BSHG § 88 Abs. 3; ZPO § 115 Abs. 2 § 120 Abs. 4 § 127 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1992, 756

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