Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 11.03.1992 (4 U 3732/91)

   

Kurzleitsatz:
Zur Pflicht der Anbringung von Schneefanggittern bei einem Krankenhaus, dessen Dach eine Neugung von zwischen 35 und 43 Grad aufweist.


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 1994, 153

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