Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 15.09.1993 (10 WF 2649/93)

   

Kurzleitsatz:
Legen beide Parteien gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß Erinnerungen ein, bestimmt sich der Beschwerdewert jeder Erinnerung getrennt mit der Folge...


Relevante Normen:
RPflG § 11 Abs. 2; ZPO § 567 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1993, 411

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