Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 02.11.1993 (1 U 513/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Beweiserleichterung nach § 52 Abs. 2 BSeuchG zugunsten des Geschädigten greift nur Platz, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem BSeuchG...


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BSeuchG § 52 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MedR 1995, 323

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