Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Urteil vom 21.01.1994 (12 U 2519/93)

   

Kurzleitsatz:
Hat der Gesteller eines Autokrans (samt Kranführer) zur Be- und Entladung in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen die von ihm zu erbringenden Lei...


Relevante Normen:
BGB § 535; HGB § 430 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
transpR 1994, 286

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