Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluß vom 22.08.1990 (1 Ws 205/90 (StrVollzG))

   

Kurzleitsatz:
Bei Erhebung einer Untätigkeitsklage ist ein Vorverfahren nicht erforderlich; in besonderen Fällen braucht die Frist von drei Monaten nicht eingehalte...


Relevante Normen:
StVollzG § 113;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang