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| Rechtsprechung: OLG Celle - Beschluß vom 21.02.1986 (3 Ws 71/86 (StrVollz)) | | | | Kurzleitsatz: Zur Frage der Eignung eines Strafgefangenen, der eine zusätzliche Ausbildung anstrebt, die sein späteres Fortkommen nicht zu fördern in der Lage ist.
Relevante Normen: StVollzG § 37 Abs. 3;
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