Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 11.08.1992 (Ws 719/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Zur Berechtigung eines Strafgefangenen, ein Rundfunkgerät mit einem Kurzwellenfrequenzbereich bis 22 MHz zu besitzen.2. Die Amtsaufklärungspflicht ...


Relevante Normen:
StVollzG § 70,;



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