Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 22.07.1992 (Ws 743/92)

   

Kurzleitsatz:
Auch der Briefverkehr des Strafgefangenen an Gerichte und Staatsanwaltschaften unterliegt der Überwachungsmöglichkeit des § 29 Abs. 3 ...


Relevante Normen:
GG Art. 10; StVollzG § 29 Abs. 3;



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