Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 29.07.1988 (Ws 823/88)

   

Kurzleitsatz:
§ 70 Abs. 2 StVollzG verbietet die Überlassung von Geräten (hier: Radiogerät mit integrierter Weckeinrichtung), die sich grundsätzlich...


Relevante Normen:
StVollzG § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2;



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