Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 26.07.1988 (Ws 729/88)

   

Kurzleitsatz:
Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn sich eine Vollzugsanstalt dazu entschließt, daß z.B. Bastelmaterial nicht mehr direkt von einem Gef...


Relevante Normen:
StVollzG § 70;



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