Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 24.02.1987 (Ws 1536/86)

   

Kurzleitsatz:
Die Justizvollzugsanstalt darf ein unmittelbar an den Verlag gerichtetes Bestellschreiben eines Gefangenen anhalten, wenn der Gefangene bereits mehrer...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 31, 68 Abs. 1, Abs. 2;



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