Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 03.06.1986 (Ws 109/86)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Verlegung eines Strafgefangenen unter Abweichung vorn Vollstreckungsplan in eine andere Justizvollzugsanstalt steht nicht im uneingeschränkten ...


Relevante Normen:
StVollzG § 8;



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