Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 24.05.1985 (Ws 1072/84)

   

Kurzleitsatz:
1. Der einzelne Strafgefangene hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen des Anstaltsarztes.2. Es liegt im p...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 56 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1986, 61

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