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| Rechtsprechung: LG Regensburg - Beschluß vom 16.07.1997 (3 StVK 209/95 (4)) | | | | Kurzleitsatz: Die Justizvollzugsanstalt verletzt nicht das ihr eingeräumte Ermessen, wenn sie die Ansparraten für das Überbrückungsgeld höher bemißt als daß dieses ...
Relevante Normen: StVollzG § 51 Abs. 1;
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