Rechtsprechung:
LG Regensburg - Beschluß vom 16.07.1997 (3 StVK 209/95 (4))

   

Kurzleitsatz:
Die Justizvollzugsanstalt verletzt nicht das ihr eingeräumte Ermessen, wenn sie die Ansparraten für das Überbrückungsgeld höher bemißt als daß dieses ...


Relevante Normen:
StVollzG § 51 Abs. 1;



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