Rechtsprechung:
LG Regensburg - Beschluß vom 25.11.1993 (2 StVK 75/92 (6))

   

Kurzleitsatz:
Die Drei-Monats-Frist, innerhalb derer die Justizvollzugsanstalt eine Maßnahme zu treffen hat, beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme (hier Zugan...


Relevante Normen:
StVollzG § 113;



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