Rechtsprechung:
LG Regensburg - Beschluß vom 29.06.1992 (2 StVK 170/91 (27))

   

Kurzleitsatz:
Ein Gefangener, gegen den als Disziplinarmaßnahme ein Arrest verhängt wurde, hat zwar auch dort das Recht auf unbeschränkten Schriftwechsel; er kann j...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 70, 104 Abs. 5 Satz 3;



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