Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 09.06.1997 (30 U 17/97)

   

Kurzleitsatz:
Da § 366 BGB nachgiebiges Recht ist, reicht der einverständliche Wille der Parteien des Schuldverhältnisses bei der Leistung über dere...


Relevante Normen:
BGB § 366;



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