Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 30.05.1996 (21 W 1564/96)

   

Kurzleitsatz:
Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Verdeckte Behauptungen - Glaubhaftmachungslast im einstweiligen Verfügungsverfah...


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 1004; StGB § 186;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1996, 926
OLGReport-München 1997, 69

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