Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 24.03.1995 (21 W 1088/95)

   

Kurzleitsatz:
Gegenstandswert bei Räumungsvollstreckung nach neuem Recht


Relevante Normen:
BRAGO § 57 Abs. 2 § 134 Abs. 1; GKG § 16 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-München 1996, 165

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