Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 27.01.1994 (24 U 490/93)

   

Kurzleitsatz:
Zur Frage, wann in Ansehung des Gleichheitsgrundsatzes, der Meinungsfreiheit und der Sozialbindung des Eigentums das Hausverbot des Grundstückseigentümers, auf dem sich eine KZ-Gedenkstätte befindet, wirksam ist.


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 3, Art. 5, Art. 14 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-München 1994, 187

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