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| Rechtsprechung: OLG München - Urteil vom 22.11.1990 (29 U 3157/90) | | | | Kurzleitsatz: 1. Bedeutung als Modeneuheit und damit wettbewerbsrechtlichen Schutz kann ein Kleidungsstück (hier: Jeanshose) auch dann erlangt haben, wenn in früheren Jahren im Ausland vereinzelt gleiche oder ähnliche Modelle auf den Markt gelangt sind.2. Wer sich darauf beruft, daß das Kleidungsstück bereits in der Vergangenheit in anderen Ländern Bedeutung erlangt habe, hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast, wobei die daran zu stellenden Anforderungen dadurch erhöht werden, wenn die Behauptung im Widerspruch zu ei...
Relevante Normen: UWG § 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: WRP 1991, 514 wrp 1991, 514
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