Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 25.10.1990 (29 U 3724/90)

   

Kurzleitsatz:
Wird das als gestohlen behauptete Fahrzeug ohne auf einen Diebstahl hinweisenden Aufbruchspuren aufgefunden, hat der Versicherungsnehmer zumindest zu ...


Relevante Normen:
AKB § 12 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 1991, 1169
ZfS 1991, 423

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