Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 22.10.1990 (5 W 2517/90)

   

Kurzleitsatz:
1. Hat eine Partei des Rechtsstreits den Antrag gestellt, diesen zur Feriensache zu erklären und hat das Gericht dem Antrag entsprochen, kann der Antr...


Relevante Normen:
GVG § 200 Abs. 4; ZPO § 223 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1991, 261
OLGZ 1991, 332

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