Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 12.07.1990 (29 U 3161/90)

   

Kurzleitsatz:
Kündigt eine konzerneigene Bank die Finanzierung von Verkäufen bestimmter Kraftfahrzeuge in ihrer Werbung mit "2,9% effektiver Jahreszins" an und führt sie die Finanzierung in der angekündigten Weise durch, verstößt sie sowohl gegen § 1 UWG wie auch gegen § 1 ZugabeVO.


Relevante Normen:
UWG § 1; ZugabeVO § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EWiR 1990, 1039
JuS 1991, 251
NJW-RR 1991, 161
WM 1990, 2055
WRP 1991, 51
ZIP 1990, 1260
wrp 1991, 51

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