Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 26.06.1990 (5 U 7178/89)

   

Kurzleitsatz:
In einem reinen Wohngebiet dürfen Katzen jedenfalls dann nicht in größerer Anzahl (hier: 27) gehalten werden, wenn von der Tierhaltung für die Bewohne...


Relevante Normen:
BGB §§ 242, 906; ZPO § 721;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1990, 1117
NJW-RR 1991, 17

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