|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG München - Urteil vom 02.04.1990 (17 U 2411/89) | | | | Kurzleitsatz: Der Gesellschafter einer GmbH, deren Hausbank ohne hinreichende Gründe fristlos das gesamte Kreditengagement kündigt und die ihr ausgereichten Sicherheiten verwertet, kann, wenn die GmbH infolge dieser Maßnahme in Konkurs gerät, hinsichtlich seines Geschäftsanteils von der Bank Schadensersatz wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verlangen, wobei die Höhe des Schadens durch den Nominalwert seines Geschäftsanteils bestimmt wird.
Relevante Normen: BGB §§ 607, 823 Abs. 1; KO § 6;
Fundstellen dieser Entscheidung: EWiR 1991, 145 KTS 1991, 262 (Ls) NJW-RR 1991, 928 VersR 1991, 336 ZIP 1990, 1552
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|