Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 02.04.1990 (17 U 2411/89)

   

Kurzleitsatz:
Der Gesellschafter einer GmbH, deren Hausbank ohne hinreichende Gründe fristlos das gesamte Kreditengagement kündigt und die ihr ausgereichten Sicherheiten verwertet, kann, wenn die GmbH infolge dieser Maßnahme in Konkurs gerät, hinsichtlich seines Geschäftsanteils von der Bank Schadensersatz wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verlangen, wobei die Höhe des Schadens durch den Nominalwert seines Geschäftsanteils bestimmt wird.


Relevante Normen:
BGB §§ 607, 823 Abs. 1; KO § 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EWiR 1991, 145
KTS 1991, 262 (Ls)
NJW-RR 1991, 928
VersR 1991, 336
ZIP 1990, 1552

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