Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 02.04.1990 (26 U 7104/89)

   

Kurzleitsatz:
Die vorformulierte Klausel in einem Darlehensvertrag, wonach Darlehenszinsen nachträglich fällig werden, "sofern nicht ein anderes bestimmt ist&q...


Relevante Normen:
AGBG § 9; BGB §§ 271, 608;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WM 1990, 1413

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