Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 28.03.1990 (21 U 1938/90)

   

Kurzleitsatz:
Ein Interesse der Allgemeinheit an der Berichterstattung über eine Person der Zeitgeschichte besteht auch dann, wenn die Berichterstattung nach Inhalt...


Relevante Normen:
BGB §§ 823, 1004;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AfP 1990, 214

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