Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 26.03.1990 (23 W 1129/90)

   

Kurzleitsatz:
Die Bestellung eines Prozeßpflegers wegen Gefahr im Verzuge (§ 57 ZPO) kommt jedenfalls nicht in Betracht, wenn sich der seit über ein...


Relevante Normen:
LöschG § 2 Abs. 3; ZPO §§ 57, 246;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGZ 1990, 345

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