Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 26.03.1990 (26 U 6721/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Hausratversicherer wird auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer an sich berechtigte Ansprüche geltend macht, hier...


Relevante Normen:
VHB 1984 § 22 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 1992, 181

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