Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 15.03.1990 (29 U 6138/89)

   

Kurzleitsatz:
Beträgt die Laufzeit eines mit einer Heilpraktischerschule geschlossenen Ausbildungsvertrags weniger als zwei Jahre, verletzt eine in den Allgemeinen ...


Relevante Normen:
AGBG §§ 9, 11 Nr. 12a; BGB § 627;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1990, 1016

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