Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 13.03.1990 (29 W 856/90)

   

Kurzleitsatz:
Ist ein Urteil nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar, liegt bis zur Erbringung der Sicherheit noch kein vollstreckbarer Titel vor mit der Folge...


Relevante Normen:
ZPO § 890 Abs. 1 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GRUR 1990, 638

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