Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 19.02.1990 (26 UF 1345/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Frage der Abänderbarkeit eines jugoslawischen Unterhaltstitels ist nach § 323 ZPO zu beurteilen, während die Höher der Abänderu...


Relevante Normen:
ZPO § 323 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1990, 649

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