Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 03.01.1990 (15 U 3465/89)

   

Kurzleitsatz:
Vertritt der Rechtsanwalt einen Miterben anläßlich einer notariellen Erbauseinandersetzung, so ist die anwaltliche Tätigkeit nicht deckungsgleich mit ...


Relevante Normen:
BRAGO §§ 7, 8 Abs. 1 Satz 1; KostO § 116 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1990, 475

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