Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 19.11.1992 (2Z BR 101/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Löschung einer Hypothek ist vom eingetragenen Hypothekengläubiger zu bewilligen und wenn die Vermutung des § 891 BGB widerlegt...


Relevante Normen:
GBO §§ 19, 27, 39; BGB §§ 891, 1163;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1992 Nr. 73
BayObLGZ 1992, 341

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